Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2003 - IX ZB 157/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14705
BGH, 11.09.2003 - IX ZB 157/03 (https://dejure.org/2003,14705)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - IX ZB 157/03 (https://dejure.org/2003,14705)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - IX ZB 157/03 (https://dejure.org/2003,14705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Anordnung zur Fortsetzung des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • Judicialis

    InsO § 306 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 6 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 6 Abs. 1 § 306 Abs. 1 S. 3
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Fortsetzung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - IX ZB 157/03
    Nach der eindeutigen, verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG NJW 2003 1924) Gesetzeslage ist die Anordnung der Fortsetzung des Verfahrens gemäß § 306 Abs. 1 Satz 3 InsO nicht anfechtbar, § 6 Abs. 1 InsO.
  • AG Duisburg, 22.09.2011 - 64 IK 268/11

    Kein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, das

    Gegen die angefochtene richterliche Entscheidung nach § 306 Abs. 1 Satz 3 InsO ist weder die sofortige Beschwerde als ordentliches Rechtsmittel noch ein anderer Rechtsbehelf gegeben (§ 6 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - IX ZB 157/03, BGH/E = juris; BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - IX ZA 24/07, BGH/E = juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht